Wohnungsauflösung in Hamburg: Ablauf Schritt für Schritt

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Eine Wohnungsauflösung besteht aus fünf Schritten: Bestandsaufnahme, Festpreisangebot, Terminplanung mit Zufahrt, Räumung mit Wertstofftrennung und Endreinigung zur Übergabe.

Wann eine Wohnungsauflösung ansteht

Eine Wohnungsauflösung wird meist aus einem von vier Gründen nötig: ein Erbfall, ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung, ein Auszug ins Ausland oder eine Kündigung durch Mieter oder Vermieter. In allen Fällen steht ein Termin fest, an dem die Wohnung leer und sauber übergeben sein muss – und genau darauf wird die gesamte Planung ausgerichtet.

Wichtig ist, früh zu klären, wer entscheidungsbefugt ist. Bei Erbfällen ist das die Erbengemeinschaft, bei Mietwohnungen die im Vertrag genannte Person oder deren Bevollmächtigte. Ohne diese Klärung kann eine Räumung nicht rechtssicher beauftragt werden.

Schritt 1: Bestandsaufnahme vor Ort

Bei der Besichtigung werden Menge und Art des Räumguts erfasst, außerdem Etage, Aufzug, Treppenbreite, Trageweg und Halte­möglichkeit für das Fahrzeug. Diese Punkte bestimmen den Aufwand stärker als die reine Quadratmeterzahl: Eine Zweizimmerwohnung im vierten Stock ohne Aufzug kann aufwendiger sein als ein Erdgeschoss mit doppelter Fläche.

Ebenfalls erfasst werden Sonderfälle: Sperrgut wie Klaviere oder Tresore, Schadstoffe wie Farben und Lösungsmittel, Elektrogroßgeräte sowie Gegenstände, die aufbewahrt statt entsorgt werden sollen.

  • Etage, Aufzug und Trageweg
  • Zufahrt und Halteverbotszone
  • Sperrgut, Elektrogeräte, Schadstoffe
  • Aufbewahren, spenden oder entsorgen

Schritt 2: Festpreis statt Stundenlohn

Ein seriöses Angebot wird erst nach der Besichtigung erstellt und nennt einen Festpreis für den gesamten Leistungsumfang – inklusive Abtransport, Entsorgung und Endreinigung. Angebote, die ohne Besichtigung eine Zahl nennen, führen häufig zu Nachforderungen am Auftragstag.

Im Angebot sollte stehen, was ausdrücklich enthalten ist: Räumung welcher Räume, Keller, Dachboden und Garage, die Art der Endreinigung sowie die Entsorgung inklusive Nachweis.

Schritt 3: Termin, Zufahrt und Nachbarschaft

In Hamburger Innenstadtlagen ist der Halteplatz der kritischste Punkt. Eine Halteverbotszone muss mit Vorlauf beantragt und aufgestellt werden, damit das Fahrzeug am Auftragstag nah am Eingang steht. Ohne diesen Schritt verlängert sich der Trageweg – und damit der Aufwand.

Bei Wohnanlagen und Bürogebäuden kommen Zeitfenster, Anlieferzonen und Aufzugsnutzung hinzu, die vorab mit der Hausverwaltung abgestimmt werden.

Schritt 4: Räumung mit sauberer Trennung

Beim Räumen wird direkt sortiert: Brauchbares wird weitergegeben oder verwertet, Metall, Holz, Papier und Elektrogeräte gehen getrennt in die Verwertung, Restmüll wird über zugelassene Wege entsorgt. Schadstoffe werden gesondert behandelt und dürfen nicht in den Sperrmüll.

Dokumente, Fotos und persönliche Unterlagen werden beiseitegelegt und den Auftraggebern vorgelegt, statt ungeprüft entsorgt zu werden. Das gilt besonders bei Erbfällen.

Schritt 5: Reinigung und Übergabe

Nach der Räumung folgt die Reinigung. „Besenrein“ bedeutet grob gereinigt und frei von losem Schmutz. Für eine Wohnungsübergabe verlangen viele Vermieter mehr: gereinigte Sanitärbereiche, Fenster, Böden und Küchenanschlüsse. Was genau geschuldet ist, steht im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll.

Am Ende steht die gemeinsame Abnahme – auf Wunsch auch per Fotodokumentation, wenn Angehörige nicht in Hamburg wohnen.

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