Besenrein oder Grundreinigung? Was bei der Wohnungsübergabe zählt

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Besenrein heißt: leer und grob gereinigt. Eine Grundreinigung umfasst zusätzlich Sanitär, Küche, Fenster, Böden und Rahmen. Welche Stufe geschuldet ist, ergibt sich aus Mietvertrag und Übergabeprotokoll.

Besenrein: die Grundstufe

Besenrein bedeutet: Die Räume sind leer, loser Schmutz ist entfernt, Böden sind gefegt oder abgesaugt. Nicht enthalten sind Kalkentfernung, Fettlösen in der Küche, Fensterreinigung und die Behandlung von Rahmen und Heizkörpern.

Grundreinigung: die Übergabestufe

Bei einer Grundreinigung werden Sanitärobjekte entkalkt, Fliesen und Fugen gereinigt, Küche inklusive Anschlüsse und Dunstabzug entfettet, Fenster innen und außen samt Rahmen gereinigt und Böden nass gepflegt. Das ist die Stufe, die bei einer Wohnungsübergabe in der Regel gefordert wird.

  • Sanitär entkalkt, Fugen gereinigt
  • Küche und Anschlüsse entfettet
  • Fenster innen und außen inklusive Rahmen
  • Böden nass gereinigt, Heizkörper abgestaubt

Was im Mietvertrag steht, entscheidet

Maßgeblich ist, was vertraglich vereinbart wurde und was im Übergabeprotokoll festgehalten wird. Wer unsicher ist, sollte vor dem Auszug beim Vermieter oder der Hausverwaltung nachfragen und die Antwort schriftlich festhalten – das verhindert Streit über einbehaltene Kautionen.

Bauendreinigung ist noch einmal etwas anderes

Nach Sanierungen fällt Feinstaub an, der sich auf allen Flächen absetzt und mehrere Reinigungsgänge erfordert. Eine Bauendreinigung wird deshalb getrennt kalkuliert und meist erst nach dem letzten Gewerk ausgeführt.

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