Technische Kontrollgänge
Regelmäßige Rundgänge decken auf, was sonst erst bei einem Schaden auffällt: undichte Stellen, defekte Beleuchtung, blockierte Fluchtwege, lose Geländer, verstopfte Abläufe. Auffälligkeiten werden dokumentiert und an die Verwaltung gemeldet.
Kleinreparaturen
Leuchtmittel tauschen, Türschließer einstellen, Schlösser gängig machen, Namensschilder anbringen, kleine Befestigungen erneuern – Aufgaben, für die sich ein Handwerkerauftrag nicht lohnt, die aber liegenbleiben, wenn niemand zuständig ist.
Reinigung der Gemeinschaftsflächen
Treppenhaus, Eingang, Aufzugskabine, Kellergänge, Müllstandsplatz und Fahrradräume werden nach festem Turnus gereinigt. Der Plan legt fest, was wöchentlich, was monatlich und was vierteljährlich erledigt wird.
- Treppenhaus und Eingangsbereich
- Aufzug und Handläufe
- Müllstandsplatz und Tonnenwechsel
- Keller- und Fahrradräume
Außenanlagen, Grünpflege und Winterdienst
Zu den Außenflächen gehören Rasen und Hecken, Wege und Höfe, Laubbeseitigung im Herbst und die Räum- und Streupflicht im Winter. Gerade der Winterdienst sollte vertraglich klar geregelt sein, weil die Verkehrssicherungspflicht bei der Eigentümerseite liegt.
Ein Vertrag, ein Ansprechpartner
Sinnvoll ist ein schriftlicher Leistungsplan mit Turnus, Umfang und fester Ansprechperson. So ist für Verwaltung, Beirat und Bewohner nachvollziehbar, was wann erledigt wird – und Sonderaufgaben wie eine Kellerentrümpelung lassen sich im selben Rahmen beauftragen.